Nein. Zwar ist Ihr Arbeitszeugnis so zu verstehen, dass Sie 50 Prozent eines 100-Prozent-Pensums leisten können. In Ihrem Fall sind das 20 Stunden pro Woche. Gegen Ihren Willen müssen Sie aber nicht an Ihrem freien Tag arbeiten. Sie können also von Montag bis Donnerstag jeweils fünf Stunden täglich arbeiten. Ist Ihr Arzt der Meinung, dass Sie nur vier Stunden pro Tag arbeiten dürfen, muss er das im Zeugnis ausdrücklich erwähnen.