Nein. Das Gesetz spricht nicht von Ferientagen, sondern von Ferien­wochen. Eine Woche ­Ferien entspricht einer Kalenderwoche. Somit ­endet sie bei Ihnen erst am Sonntag. Das gilt auch für Teilzeitler. Ihre Chefin darf Sie also erst am Montag nach Ihren Ferien ­wieder einplanen.