Nein. Ein 14-Jähriger weiss, was er mit Faustschlägen gegen eine andere Person anrichten kann. Ihr Sohn war bezüglich seiner Handlung urteilsfähig. Deshalb muss er für die Folgen seines Tuns selbst einstehen. Wenn er selbst kein Geld hat, geht die Krankenkasse leer aus. Auch eine allenfalls vorhandene Privathaftpflichtversicherung muss den Schaden nicht übernehmen.