Steht das Sofa im grosszügigen Showroom des Möbelgeschäfts, sieht es schnell einmal toll aus. ­Daheim in der Stube aber stellt sich heraus: Es ist für den kleinen und niedrigen Raum viel zu wuchtig – ein Fehlkauf also. Rechtlich gilt allerdings der Grundsatz: Gekauft ist gekauft. Von ­einem Kaufvertrag kann man im Normalfall also nicht zurücktreten.

Trotzdem nehmen die meisten Möbelhäuser Fehlkäufe zurück – sofern die ...