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22.10.2012
Falls Ihr Mann seit dem 20. Altersjahr immer erwerbstätig war und bis zur Pensionierung mit 65 den AHV-Mindestbeitrag lückenlos einzahlt, gilt: Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von zum Beispiel 50 000 Franken wird er eine AHV-Rente von 1875 Franken pro Monat erhalten. Die maximale Altersrente von zurzeit 2320 Franken pro Monat erhalten Personen, deren durchschnittliches Jahreseinkommen zusammen mit allfälligen Kinder- und Pflegegutschriften mindestens 83 520 Franken beträgt. Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die Rente aber anteilsmässig gekürzt.
Wer pensioniert wird, kann die voraussichtliche Altersrente vorher von der AHV berechnen lassen. Liegt die vorausberechnete Rente unter den Erwartungen, sollte man die Abweichung hinterfragen. Stellt man Ungereimtheiten erst bei der Pensionierung fest, verzögert sich die Rentenzahlung unnötig. Für Versicherte ab Alter 40 ist eine Vorausberechnung alle fünf Jahre kostenlos.
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