Eher nein. Anlagen mit einem hohen Aktienanteil sollte man mindestens zehn Jahre lang liegen lassen. Ein so langer Anlagehorizont ist bei Ihnen nicht gegeben. Sobald Sie eine neue Stelle finden und Ihr Freizügigkeitsgeld in die neue Pensionskasse überweisen müssen, müssten Sie die Wertschriften sofort verkaufen. Dieser Zeitpunkt könnte ungünstig sein, falls die Kurse in der Zwischenzeit gefallen sind. Sie könnten also allfällige ­Verluste nicht aussitzen und warten, bis sich die Kurse erholen.

Tipp: Ihre bisherige Pensions­kasse muss Ihr Altersgeld nach ­Ihrem Austritt beim Arbeitgeber noch maximal sechs Monate lang hüten. Es ist also nicht nötig, dass Sie das Geld sofort nach ­Arbeitsende auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen (K-Geld 2/2018).