Grundsätzlich gilt: Bei der Krankenkasse werden nur ganze Monatsprämien erlassen. Weil Sie am 10. März einrücken, müssen Sie die März­prämie nicht mehr zahlen. Denn die ­Regel lautet: Beim ­Ein­rücken vor dem 15. des Monats muss man die ­betreffende Monatsprämie nicht zahlen. Beginnt der Dienst nach dem 15., so ist die Prämie des betreffenden Monats noch geschuldet.

Die Anzahl der prämienfreien Monate hängt von der Anzahl der geleisteten Diensttage ab. Dazu teilt man die Anzahl Diensttage durch 30 und rundet dann auf eine ganze Zahl auf  oder ab.

Für Sie bedeutet das:

Ihr Dienst dauert vom 10. März bis zum 11. Juli. Das sind 123 Tage. Geteilt durch 30 ergibt das 4,1. ­Ihnen werden also vier ganze Monatsprämien erlassen – und zwar für die Monate März, April, Mai und Juni. Den Juli müssen Sie wieder voll zahlen.

Ergibt die Teilung durch die Diensttage hinter dem Komma eine 5 oder eine höhere Zahl, so wird aufgerundet. Beispiel: Dauert der Dienst vom 30. Juni bis 21. November, so sind das 144 Tage. Geteilt durch 30 ergibt 4,8. Es werden also fünf Monats­prämien erlassen.

Dieses Vorgehen der Krankenkassen stützt sich auf ein entsprechendes Kreisschreiben des Bundesamts für Gesundheit aus dem Jahr 2006.

Wichtig: Wer ins Militär geht, sollte der Krankenkasse eine Kopie des Marschbefehls schicken, und zwar unmittelbar nach Erhalt, spätestens aber acht Wochen vor Dienstantritt. Beim Ein­rücken erhalten Sie zudem eine Bestätigung des Einsatzes, die Sie ebenfalls an Ihre Krankenkasse schicken müssen.

Die Prämienbefreiung gilt nur bei einem Militärdienst von mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen und nur für die obligato­rische Grundversicherung. Sie gilt grundsätzlich auch für den Zivildienst.