Nein. Kann der Vermieter nicht beweisen, wer die Waschmaschine kaputt gemacht hat, kann er keinen der Mieter belangen.

Denn für Schäden muss nur der Verursacher aufkommen, der dafür auch tatsächlich verantwortlich ist. Ist der Schuldige jedoch nicht eruierbar, muss der Vermieter die Reparaturkosten selber übernehmen.