Nein. Weil die Garage kein Bestandteil Ihres Miet­verhältnisses für die Wohnung ist, gelten die zwingenden Vorschriften zum Schutz vor missbräuch­lichen Mietzinsen nicht. Diese gesetzlichen Schutzvorschriften kommen lediglich bei der Miete von Wohn- und Geschäfts­räumen zur Anwendung. Hätten Sie hingegen die Garagenbox zusammen mit der Wohnung vom selben Hausbesitzer gemietet, wäre eine Mietzinssenkung aufgrund des Referenzzinssatzes auch hier möglich.