Ich musste beim Dampfabzug in unserer Mietwohnung die Abzugsmatte ersetzen. Unglücklicherweise habe ich dabei den Dampfabzug beschädigt. Eine Reparatur sei nicht mehr möglich, sagt mir nun der Vermieter; es gebe für den 16 Jahre alten Dampfabzug keine Ersatzteile mehr. Der Vermieter hat deshalb einen neuen Abzug einbauen lassen - und fordert jetzt von mir ein Viertel der Kosten. Er sagt, ohne meine Beschädigung hätte der Abzug seinen Dienst noch lange getan. Muss ich das zahlen?

Nein, denn die normale «Lebensdauer» eines Dampfabzuges ist nach 15 Jahren abgelaufen.

Wenn immer Mieterinnen und Mieter in der Mietwohnung etwas beschädigen oder zu stark abnutzen, müssen sie für diesen Schaden grundsätzlich geradestehen - aber nur so weit, als die zu ersetzende Sache nicht durch Alterung bereits entwertet ist.

Zur Berechnung dieser Altersentwertung gibt es Lebensdauertabellen. Dampfabzüge sind dort mit 15 Jahren aufgeführt.

Es spielt also keine Rolle, ob der Dampfabzug seinen Geist aufgab oder Sie ihn beschädigt haben: Nach 15 Jahren haften Sie als Mieter nicht mehr, die Reparatur oder der Ersatz geht voll auf Kosten des Vermieters - es sei denn, die Reparatur ist so geringfügig, dass sie der Mieter unter dem Titel «Kleiner Unterhalt» ohnehin selber zahlen muss.

Noch ein Tipp: Sollte der Vermieter auf seiner Forderung bestehen, können Sie den Fall Ihrer (hoffentlich vorhandenen) Privathaftpflicht-Versicherung übergeben. Denn diese Versicherung übernimmt nicht nur Schäden, sondern wehrt auch Forderungen ab, die ohne Berechtigung an Sie gestellt werden.

(em)