Fahrzeuglenker haben noch bis Ende Januar Zeit, die Autobahnvignette für das Jahr 2013 an ihre Windschutzscheibe zu kleben. Was viele nicht wissen: Wer abgelaufene Vignetten nicht entfernt, riskiert eine saftige Busse – auch wenn das im Strassenverkehrsgesetz so nicht ausdrücklich erwähnt wird und die Behörden lediglich zur Entfernung «auffordern».

Dennoch: Mehrere aufgeklebte Vignetten können die Sicht auf die Fahrbahn verbotenerweise beeinträchtigen. «Bei einer buchstabengetreuen Anwendung des Gesetzes muss der Autolenker deshalb mit einer Verzeigung rechnen», bestätigt Cornelia Schuoler von der Kantonspolizei Zürich.

Dass Beamte gelegentlich rigoros durchgreifen, zeigte sich vergangenen Herbst in Adliswil ZH: Ein Autofahrer kassierte einen Strafbefehl wegen eines vermeintlich harmlosen GC-Wimpels am Rückspiegel. Kostenfolge: 254 Franken.

Vignetten lassen sich am einfachsten mit einem Schaber für Keramik-Kochfelder entfernen. Wenn man die Vignette vorgängig mit einem Föhn anwärmt, geht es noch leichter. Im Handel sind zudem spezielle Sets erhältlich: Sie bestehen aus einem Klingenschaber, Reinigungsstift und -tüchlein. Rückstände des Klebstoffes können auch mit Nagellackentferner beseitigt werden.