Willi Strobel (Name geändert) war gerade dabei, ein Bier aus dem Kühlschrank zu holen, als eine Maus unter den Besenschrank huschte. Sofort stellte Strobel eine Schlagfalle mit Käse auf. Doch die schlaue Maus liess sich nicht ködern. So versuchte Strobel tags darauf, das Tier mit Speck zu locken - abermals ein Fehlschlag.
Der Einzige, der in die Falle tappte, war Strobel selbst. Denn nach der erfolglosen Mausjagd wollte er seine Vermieterin in die Pflicht nehmen. Er verlangte von ihr die Beseitigung der Maus plus 20 Franken für seine bisherigen Auslagen.
Doch die Vermieterin wollte damit nichts zu tun haben. Strobel sei selbst schuld, seine stets offene Tür zum Gartensitzplatz sei ja eine Einladung für jede Maus.
Schliesslich musste sich saldo mit dieser Knacknuss befassen. Fazit: Schädlingsbekämpfung ist zwar grundsätzlich Sache des Vermieters, sofern das Ungeziefer nicht nachweislich vom Mieter selbst eingeschleppt worden ist. Können sich die Vertragsparteien nicht einigen, müssten die Mieter-Schlichtungsstelle und allenfalls sogar ein Gericht darüber befinden.
Das aber ist mausgraue Theorie. Bis nämlich die Behörden entschieden hätten, wäre die Maus wohl längst eines natürlichen Todes gestorben.