Vorsorgegeld ohne Einlagensicherung?

«Sie haben geschrieben, dass Freizügigkeits­guthaben nicht der Einlagen­sicherung unterstehen. Das stimmt meiner Meinung nach nicht. Liege ich falsch?»

Ja. Diese Sicherung greift nur bei gewöhnlichen Bankein­lagen wie Lohn- und Sparkonten oder Kassenobligationen – bis 100 000 Franken pro Kunde und Bank. Es stehen allerdings insgesamt nur sechs Milliarden Franken zur Verfügung. Ausserdem gibt es noch ein anderes Sicherheitsnetz: die Zuweisung in die zweite statt dritte Konkursklasse bei einer Bankenpleite. Dieses Konkursprivileg gilt für gewöhnliche Bankeinlagen bis maximal 100 000 Franken pro Kunde und Bank – zusätzlich zur Einlagensicherung. Es gilt aber auch für Vor­sorgekonten (Freizügigkeitsguthaben und Säule 3a) – bei diesen wieder­um, separat berechnet, bis  100 000 Franken. 

Warum ist der Kurs tiefer als 2005?

«Ich besitze seit 2005 den Swisscanto Bond Fund International. Warum ist sein Kurs heute deutlich tiefer als damals? Das allgemeine Zinsniveau ist seither praktisch nur gesunken. Da sollte der Kurs eines Obligationen-fonds doch steigen.»

Das stimmt. Doch es gibt auch gegenläufige Einflussfaktoren. Erstens: Die Kosten, die Fonds be­lastet werden. Bei Ihrem Fonds belaufen sie sich aktuell auf fast 1 Prozent pro Jahr. Zweitens: Bei einer Ausschüttung sinkt der Kurs jedes Mal entsprechend. Drittens: Bei Obliga­tionen in Fremdwährung – wie in Ihrem Fall – drücken Währungs­verluste auf die in Franken berechneten Kurse.