«Warum liefert ein .ch-Shop aus China?»

«Ich habe im Internet zwei Markenjacken bei einem Shop mit .ch-Adresse gekauft. Sie erwiesen sich als schlecht gemachte Kopien. Ich konnte die Jacken nicht zurückschicken, da die Lieferung aus China kam und der Shop nur eine E-Mail-Adresse als Kontakt angab. Wie ist das bei einem Schweizer Internet-Shop möglich?»

Eine .ch-Adresse bedeutet nicht, dass es sich um einen Schweizer Händler handelt. Die Adressen können auch aus dem Ausland bei der Schweizer Vergabestelle für Internetadressen ­gekauft werden. Auf www.nic.ch lässt sich prüfen, wem die Adresse gehört. Betreiber von dubiosen Shops benutzen oft Internetadressen, die früher schon einmal für einen anderen Zweck registriert waren.

Tipp: Rufen Sie die auf der Website angegebene Telefonnummer an, um die Seriosität des Shops zu prüfen. Hände weg, falls nur eine E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit an­gegeben wird (K-Tipp 03/2014)!

«Was ist der Unterschied zwischen der normalen UHT-Milch von Coop und der günstigeren Prix-Garantie-Version?»

Coop verkauft Prix-Garantie-Produkte weitgehend in vergleichsweise grossen Packungen. So ist auch die Prix-Garantie-UHT-Milch nur in ­einer 1,5-Liter-Packung erhältlich. Dagegen gibt es die normale UHT-Milch in einer wiederverschliessbaren 1-Liter-Packung. Die Milch ist laut Auskunft von Coop in beiden Produkten die gleiche.

«Soll man nach dem Genuss von säurehaltigen Nahrungsmitteln eine halbe Stunde mit dem Zähneputzen warten?»

Nein. Es sind keine Zahnschäden zu befürchten. In Laborversuchen mit echtem Speichel konnten Zahnmediziner der Universität Bern nachweisen, dass das Abwarten nichts bringt – der Zahnschmelz also nicht weniger an­gegriffen wird. Saure Getränke wie Süssmost, Cola und Energydrinks sind für Erwachsene kaum ein Problem, wenn man sie zügig trinkt und nicht über längere Zeit an solchen Getränken nippt. Weitere Infos siehe «Saldo» 20/2014.

«Kürzlich war die Bahnstrecke Bern–Freiburg unterbrochen. ­Deshalb musste ich via Biel nach Lausanne reisen. Unterwegs sagte mir der Kondukteur, mein Billett sei auf dem Umweg nicht gültig. Er drückte aber ein Auge zu. Hätte ich wirklich einen Aufpreis zahlen müssen?»

Nein. Wenn Passagiere wegen eines Streckenunterbruchs einen Umweg fahren müssen, dann dürfen sie das mit ihrem für die gesperrte Strecke ­gekauften Billett tun.

Haben Sie Fragen?

Schriftliche Anfragen an: 

K-Tipp,
«Konsum­fragen», 
Postfach 431,
8024 Zürich; 

E-Mail: redaktion@ktipp.ch