Nein. Die Versicherung darf selbst bei grober Fahrlässigkeit Ihre Arzt-, Zahnarzt- oder Spitalkosten nicht ­kürzen. Sie dürfte nur die Taggelder kürzen – allerdings nur auf zwei Jahre ­beschränkt. Die Kürzung dürfte auch nicht mehr als die Hälfte des Anspruchs ausmachen, falls Sie für ­Ihren Ehegatten oder Ihre Kinder sorgen müssten. Aber: Ein Sturz auf einer Treppe ist selbst dann nicht eine grobe Fahrlässigkeit, wenn man ein Bier über den Durst getrunken hat.