Ja. Die Unterhaltspflicht endet zwar grundsätzlich, sobald ein Kind volljährig wird. Allerdings müssen die Eltern gemäss Gesetz ­weiter Unterhalt zahlen, solange ihre volljährigen Kinder noch keine angemessene Erstausbildung haben.

Da Ihr Sohn die Lehr­abschlussprüfung nicht bestanden hat, verfügt er noch über keinen Ausbildungsabschluss. Die Alimente sind deshalb weiter geschuldet. Sie sind direkt an ihn zu bezahlen, da er in­zwischen erwachsen ist.

Wie viel Sie Ihrem Sohn als Vater künftig zahlen müssen, hängt von seinem Bedarf und der finanziellen Situation der Mutter ab. Sind die finanziellen Verhältnisse bei Vater und Mutter ähnlich, müssen beide zu gleichen Teilen für den Sohn aufkommen.