Wenn auf einer Internetplattform ein Gemälde des spanischen Malers Juan Miró für einen Franken angeboten wird, dürfen Käufer nicht davon ausgehen, dass es sich um ein echtes Werk des Künstlers handelt. Das musste ein Mann aus dem Kanton Schwyz lernen. Er ersteigerte eine Zeichnung auf Ricardo.ch für 3781 Franken. Das Werk wurde so beschrieben: «Aus Räumung, Zeichnung signiert 1930, schöner Fund aus dem Estrich». Zudem war ein Foto mit der Signatur «Miró» abgebildet.

Der Käufer ging davon aus, es handle sich um eine Originalzeichnung des spanischen Künstlers. Später bemerkte er den Irrtum und erstattete Anzeige wegen Betrugs. Doch die Staatsanwaltschaft wollte nicht ermitteln. Dagegen ­wehrte sich der Mann beim Zürcher Obergericht vergeblich: Der Verkäufer habe mit keinem Wort erwähnt, dass das Bild echt sei. Und am Mindestgebot von einem Franken hätte er erkennen können, dass dieses in keinem realistischen Verhältnis zu den marktüblichen Preisen eines Originals stehe. Deshalb liege kein Betrug vor.