Ich habe meine Autoversicherung termingerecht und eingeschrieben gekündigt. Doch anstelle einer schriftlichen Bestätigung, dass die Kündigung akzeptiert sei, erhielt ich fünf Wochen später eine neue Prämienrechnung. Jetzt bin ich natürlich verunsichert. Es wäre doch nichts als anständig, wenn die Versicherungen Kündigungen ihrer Kunden kurz bestätigen würden. Sind die Gesellschaften dazu überhaupt verpflichtet?

Nein. Versicherte, die den Versicherungsschutz kündigen, haben rechtlich gesehen keinen Anspruch darauf, dass ihnen die Gesellschaft die Kündigung bestätigt.

Grund: Die Kündigung eines Vertrages ist eine einseitige Willenserklärung von einer Partei. Sie wird ohne weiteres dann wirksam, wenn die andere Partei sie in Empfang genommen hat.

So gesehen ist eine Kündigungsbestätigung auch gar nicht nötig; die Kündigung wird allein durch den Empfang gültig. Das ist auch der Grund, warum es «provisorische» Kündigungen nicht gibt - gekündigt ist gekündigt. Ist die Kündigung einmal abgeschickt, kann man sie also nur dann rückgängig machen, wenn die andere Seite einverstanden ist.

Die Gesellschaft muss rein juristisch betrachtet auch dann nicht reagieren, wenn eine Kündigung des Versicherten gar nicht möglich ist - etwa weil sie zu spät eingetroffen oder der Vertrag noch gar nicht abgelaufen ist.

Kundenfreundliche Gesellschaften werden sich aber beim Kunden melden, falls seine Kündigung ungültig war. Es entspricht den Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr, dass dies innerhalb von zwei bis drei Wochen geschieht.

Tipp: Kündigen Sie eine Versicherung immer eingeschrieben (Lettre signature) und schicken Sie den Brief frühzeitig ab.

(em)