Die Reederei MSC schlägt Passagieren pro Nacht automatisch 10 Euro «Service-­Entgelt» auf die Rechnung. Bisher durften die Passagiere ­dieses ­Trinkgeld kürzen oder streichen. Seit dem 31. März ist das laut MSC nicht mehr möglich, das Trinkgeld ist obligatorisch. Laut MSC-Mediensprecher Dominik Gebhard sollen so auch Crewmitglieder ohne Kundenkontakt vom Trinkgeld pro­fitieren. Der Zuschlag sei «aus Gründen der Transparenz» nicht im Preis inbegriffen, sondern werde auf der Schluss­rechnung als separater Posten aufgeführt. 

Aus rechtlicher Sicht gilt: Das Service-­Entgelt ist nur geschuldet, wenn es Vertragsbestandteil ist. Der Zuschlag muss bei der Buchung ausdrücklich zusätzlich zum Preis der Kreuzfahrt aufgeführt sein.  

In Deutschland liegt zur Trinkgeldfrage ein höchstrichterliches Urteil vor: Der deutsche Bundesgerichtshof erklärte die automatische Abbuchung von Trink­geldern für unzulässig. Obligatorische Trinkgelder müssten in den Reisepreis ­eingerechnet sein.