Kreditkarten mit Funkchip: So verhindern Sie Missbrauch
Ohne Unterschrift und Pin-Code mit der Kreditkarte zahlen: Ein neuer Chip auf der Karte machts möglich. Das eröffnet neue Chancen für Betrüger.
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K-Geld 05/2011
22.10.2011
Letzte Aktualisierung:
25.10.2011
Alex Hämmerli
Gemäss Kartenanbieter sind in der Schweiz über 700 000 Kreditkarten mit sogenannten RFID-Chips im Umlauf. Die Abkürzung steht für «Radio-Frequenz-Identifizierung». Für Kunden bedeutet das: Sie müssen ihre Karte nicht mehr durch das Lesegerät ziehen. Es genügt, wenn sie das Plastikgeld mit integriertem Funkchip in die Nähe des Bezahlterminals halten. Die Karteninformationen werden dann mit Hilfe von Radiowellen abgel...
Gemäss Kartenanbieter sind in der Schweiz über 700 000 Kreditkarten mit sogenannten RFID-Chips im Umlauf. Die Abkürzung steht für «Radio-Frequenz-Identifizierung». Für Kunden bedeutet das: Sie müssen ihre Karte nicht mehr durch das Lesegerät ziehen. Es genügt, wenn sie das Plastikgeld mit integriertem Funkchip in die Nähe des Bezahlterminals halten. Die Karteninformationen werden dann mit Hilfe von Radiowellen abgelesen. Der Betrag wird automatisch dem Konto des Karteninhabers belastet. Bisher kann man bei rund 1000 Valora-Verkaufsstellen von K-Kiosk, Avec und Press & Book-Shops sowie McDonald’s auf diese Art zahlen.
Kreditkarten mit Funkchip gibt es in der Schweiz in grösserem Umfang erst von MasterCard. Sie sind mit dem Namen «PayPass» beschriftet. Das Visa-Pendant «PayWave» ist bisher kaum verbreitet und «Expresspay» von American Express hat es noch gar nicht in die Schweiz geschafft.
Neu ist bei den funkfähigen Karten auch, dass für Beträge bis 40 Franken kein Pin-Code und auch keine Unterschrift mehr nötig sind. Im Ausland gelten Limiten von 25 Dollar beziehungsweise 25 Euro. Eine Beschränkung bezüglich der Anzahl der Bezahlvorgänge gibt es nicht. Christine Gebhard, Sprecherin der Kartenherausgeberin Viseca Card Services, sagt: «Unser Ziel ist es, dass unsere Kunden vermehrt auch kleinere Beträge mit Kreditkarte bezahlen.»
Eine Einkaufstour wird Dieben leicht gemacht
Kleinbeträge ohne Sicherheitscode und Unterschriftzahlen – das scheint ein Rückschritt in Sachen Sicherheit zu sein. Das Problem: Die PayPass-Funktion kann man von der Bank nicht deaktivieren lassen. Daher ist es vorstellbar, dass einem ein geschickt platziertes oder gar mobiles Lesegerät das Geld buchstäblich aus der Tasche zieht.
«Ein solches Szenario ist äusserst unrealistisch», versucht Viseca-Sprecherin Christine Gebhard zu beruhigen. Denn die Distanz zum Lesegerät dürfe höchstens vier Zentimeter betragen. «Zudem muss jeder Betreiber eines Terminals über ein Konto bei einer Händlerbank verfügen.» Daher wäre es «sehr einfach» die Täterschaft zu ermitteln und eine Auszahlung des Geldes bei Unregelmässigkeiten zu verhindern. Dazu komme, dass nur Bezüge bis 40 Franken ohne PIN-Code-Eingabe abgewickelt werden. Für Betrüger sei dies «äusserst unattraktiv». Allerdings: Mit einer gestohlenen Karte mit Funkchip kann ein Dieb unlimitiert Kleintransaktionen tätigen – das kann sich summieren.
Gemäss RFID-Fachmann Heinz Mathis von der Hochschule für Technik in Rapperswil ist es auch unmöglich, vom Mikrochip per Funk illegal Daten auszulesen, um später mit einer gefälschten Karte zu bezahlen. «Das funktioniert nur, wenn der Magnetstreifen physikalisch kopiert werden kann», sagt Mathis. Albert Steck von der Migros Bank warnt aber: «Ein Missbrauch kann trotzdem nie völlig ausgeschlossen werden.»
Tipp: Wer dem kontaktlosen Bezahlsystem nicht traut, kann auf die Maestro- oder Postfinance-Karte, Bargeld oder auf Kreditkarten von Visa und American Express ausweichen. Zudem sollte man die Kartenrechnung nicht per Lastschriftverfahren, sondern immer per Rechnung begleichen. So bleibt Zeit, um die Abrechnung zu prüfen und bei missbräuchlichen Transaktionen zu reklamieren. Das gilt auch für herkömmliche Kreditkarten.
Kreditkarten: Diese Sicherheitstipps sollten Kartenbesitzer beachten
- Hüten Sie die Karte wie Bargeld.
- Schauen Sie ab und zu nach, ob Sie die Karte noch haben.
- Kontrollieren Sie beim Bezahlen den Kaufbeleg.
- Lassen Sie die Karte bei Verlust oder Diebstahl sofort sperren.
- Kontrollieren Sie Zahlungsbelege und die monatliche Abrechnung jeweils genau. Ungereimtheiten müssen Sie innerhalb von 30 Tagen schriftlich beanstanden.
- Erstatten Sie bei einem Diebstahl Anzeige und teilen Sie der Kreditkartenfirma Verlust oder Diebstahl schriftlich mit. Legen Sie bei Diebstahl jeweils eine Kopie der Anzeige bei.
Hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt, übernimmt der Kartenherausgeber Viseca allfällige finanzielle Schäden. Allerdings: Bei Missbrauch der Karte muss der Kunde einen Selbstbehalt zahlen. Dieser beträgt zum Beispiel bei der UBS 100 Franken. Konkret heisst das: Der Nutzer kann zwar mit funkfähigen Kreditkarten schneller und komfortabler zahlen – doch das Missbrauchsrisiko trägt er wie bei herkömmlichen Kreditkarten zum Teil selber.