Nein. Ein Prämienaufschlag wegen eines Umzugs berechtigt Versicherte nicht dazu, vor­zeitig zu kündigen. Bis Ende Jahr müssen Sie also bei der jetzigen Kranken­kasse bleiben. Ein Kündigungsrecht hät­ten Sie nur im seltenen Fall, dass das Bundesamt für ­Gesundheit Ihrer Kasse eine unterjährige Prämienerhöhung bewilligt. Dann können Versicherte mit einer Frist von einem Monat kündigen und auf den Zeitpunkt der Er­hö­hung zu einer anderen Kasse wechseln.