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Ja, aber nur, wenn das Hotel Ihr gebuchtes Zimmer in dieser Zeit nicht hat weitervermieten können. Verlangen Sie deshalb vom Hotel unbedingt einen Beleg dafür, dass das Zimmer leer stand. In diesem Fall müssen Sie die Kosten für das Zimmer, abzüglich der eingesparten Kosten für Essen und Wäsche, bezahlen. Kann das Hotel diesen Nachweis nicht erbringen, sollten Sie die Rechnung nicht bezahlen. Denn in den Sportferien, so muss man annehmen, war auch eine kurzfristige Belegung Ihres Zimmers möglich. Und damit ist dem Hotel auch kein finanzieller Schaden entstanden.
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