Wer Vermögen hat, muss allfällige Zinsen und Dividenden als Einkommen versteuern. Die Kosten für die Verwaltung seines Vermögens darf der Steuerzahler jedoch vom Einkommen abziehen.



Der Sparstrumpf ist längst passé. Viele Steuerzahler verwalten heute ihr Vermögen nicht mehr selber, sondern überlassen diese Aufgabe Banken oder Vermögensverwaltern. Wer sein Vermögen von Dritten verwalten lässt, darf die anfallenden Kosten von den Einkünften abziehen. Den eigenen Aufwand ...