Sein Vermögen vor Wertzerfall zu schützen ist sinnvoll und legitim. Den dafür nötigen Aufwand darf man deshalb vom steuer­baren Einkommen abziehen. Im Gegenzug besteuert der Staat die Erträge (Zinsen und Dividenden) als Einkommen. Das vorhandene Kapital selbst unterliegt der Ver­­mögenssteuer.

Abzugsberechtigt sind:

Depot- und Safegebühren

Depot- und Steuerverzeichni...