Wenn das Konto auf Ihren Namen lautet, haben Sie als Götti die Verfügungsgewalt über das Geld. Deshalb müssen Sie es selbst versteuern. 

Anders verhält es sich bei ­einem Jugend­sparkonto, das auf den Namen des Kindes lautet. Dieses Geld gehört dem Kind. Entsprechend muss es von den Eltern zu­sammen mit ­ihrem ­übrigen Vermögen versteuert werden und die Zins­erträge mit dem Einkommen.