Ja. Aber alle unmittelbar von der Änderung Betroffenen müssten zustimmen. Das sind in erster Linie alle Eigentümer, deren Wertquote erhöht oder herabgesetzt werden soll. Stimmt dann auch die Eigentümerversammlung mit dem erforderlichen Mehr der Wertquotenänderung zu, muss die Vereinbarung zusätzlich noch notariell beurkundet werden. Anschliessend kann die Änderung beim Grundbuch angemeldet werden. Erhalten Sie keine Zustimmung oder genehmigt die Versammlung die Änderung nicht, könnten Sie Ihren Anspruch vor Gericht geltend machen. Voraussetzung: Die Wertquote muss irrtümlich falsch berechnet worden sein oder aufgrund baulicher Veränderungen nicht mehr zutreffen. Zudem muss der Fehler wesentlich sein. Eine Änderung gegen den Willen der anderen Eigentümer ist also nur möglich, wenn ein Festhalten an der falschen Wertquote für Sie schlicht unzumutbar wäre.