Die 64-jährige Patientin humpelt unter sichtlicher Anstrengung am Morgen in den Berner Gerichtssaal. Auch sechs Jahre nach dem Eingriff schmerzt das operierte Knie noch. Immerhin kann sie ohne Stöcke gehen. Sie klagt gegen den Arzt. Zu ihrer Seite hat sie ­einen Zürcher Anwalt. Er wird von der Patientenrechtsschutz-Versicherung honoriert, die Teil der Zusatzversicherung ihrer Krankenkasse ist.

Auf der Gegenseite sitzt der eingeklagte Orthopäde mit rotem Kopf ...