«Kinder im vorschulpflichtigen Alter dürfen nicht radfahren.» So strikt war das Strassenverkehrsgesetz bisher formuliert. Seit Anfang Jahr tönt es anders: «Kinder unter sechs Jahren dürfen auf Hauptstrassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person radfahren.» Dies hat das Parlament im Zusammenhang mit dem Verkehrssicherheitsprogramm Via sicura beschlossen.

Kleinkinder auf Hauptstrassen – dient das wirklich der Sicherheit? «Die Neuregelung betont das Prinzip der Selbstverantwortung der Eltern», erklärt Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen. «Sie kann der Sicherheit dienen, weil die Kinder bereits früher die Gelegenheit erhalten, sich in einer geschützten Umgebung ans Radfahren zu gewöhnen.»

Alleine dürfen noch nicht Schulpflichtige weiterhin mit Kindervelos auf Trottoirs und Fusswegen, in Fussgänger­zonen und Wohnstrassen fahren. In Begleitung eines Er- wachsenen auch auf Rad­wegen, in Tempo-20- und Tempo-30-Zonen sowie auf gewissen Nebenstrassen.