Nein, aber unbedingt innert drei Monaten nach der Geburt. Nur so ist Ihr Kind ab dem Zeitpunkt der Geburt versichert. Melden Sie es zu spät an, beginnt die Versicherung erst mit dem Beitritt zu laufen. Zudem müssen Sie mit einem ­happigen Prämienzuschlag rechnen. 

Falls Sie für Ihr Kind auch eine Zusatzversicherung abschliessen wollen, tun Sie dies am besten ­bereits vor der Geburt. Kommt Ihr Kind nämlich mit einem Geburtsgebrechen zur Welt, wird keine Krankenkasse mehr bereit sein, es zu ­versichern.