Nein. Gemäss Arbeitsgesetz müssen Betriebe den An­gestellten bis zu drei Tagen freigeben, um ein krankes Kind zu betreuen. Diese Regelung gilt pro Krankheitsfall. Auch wenn Sie den Arbeitsvertrag mit ­dieser Bestimmung unterschrieben haben, dürfen Sie zum Beispiel bei der nächsten Grippe Ihrer Tochter wieder bis zu drei Tage zu Hause bleiben.