Beim Verwalten der Vermögen ihrer Kunden kassieren Banken und Vermögensverwalter verdeckte Vergütungen – etwa von Fonds, deren Anteile sie für die Anleger kaufen. Diese Kickbacks oder Retrozessionen müssen sie an die Kunden weiterleiten, sofern diese nicht ausdrücklich darauf verzichtet haben. Das hat das Bundesgericht in mehreren Entscheiden bestätigt.



Die Urteile sind auf alle Auftragsverhältnisse anwendbar. Auftraggeber haben Anspru...