Täglich beschlagnahmt die Polizei am Flughafen in Zürich rund eine Tonne Güter. Seit einem halben Jahr gelten an allen europäischen Flughäfen die neuen «EU-Flüssigkeitsregeln» für das Handgepäck. Neu dürfen Flüssigkeiten nur in Gefässen von maximal einem Deziliter an Bord genommen werden - verstaut in einem transparenten, verschliessbaren Plastikbeutel. Von dieser Regel ausgenommen sind Waren, die vor dem Abflug in den Duty-free-Shops gekauft und versiegelt wurden.
Für Reisende, die teure Parfüms, Cremes, Wein oder exklusiven Weichkäse mitführen, ist die Situation frustrierend: Die kon?szierte Ware landet im Müll (siehe K-Tipp 15/06), und beim Sicherheitscheck müssen lange Wartezeiten in Kauf genommen werden. «Vorerst wird sich die Lage nicht verbessern», sagt Flughafen-Sprecher Jörn Wagenbach, «obwohl in Brüssel derzeit diskutiert wird, ob die Verordnung abgeschafft oder beibehalten werden soll.»
Am Flughafen in Düsseldorf hat man gegen die unbefriedigende Situation etwas unternommen: Passagiere können entscheiden, ob die zurückgewiesenen Artikel einer karitativen Organisation zukommen sollen oder ob sie entsorgt werden müssen. In Zürich ist dies laut Wagenbach nicht vorgesehen.
(ruf)
Was darf ins Handgepäck?
Infos unter www.flughafen-zuerich.ch
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