Geht ein Paket auf der Post verloren, haftet nicht der Verkäufer der Ware für den Verlust, sondern der Käufer.



Mitte Oktober 1999 bestellte Ernst Koller aus Chur in einem Zürcher Geschäft für 2200 Franken einen Computer. Der Verkäufer nahm die Bestellung dankend an und versprach, das Gerät umgehend nach Chur zu schicken. Doch es wurde November, und Koller wartete immer noch auf die Postsendung. Schliesslich telefonierte er nach Zürich. Der Computerhändler war erstaunt un...