Kaufverträge Paketverlust: Der Käufer haftet
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saldo 3/2000
16.02.2000
Geht ein Paket auf der Post verloren, haftet nicht der Verkäufer der Ware für den Verlust, sondern der Käufer.
Mitte Oktober 1999 bestellte Ernst Koller aus Chur in einem Zürcher Geschäft für 2200 Franken einen Computer. Der Verkäufer nahm die Bestellung dankend an und versprach, das Gerät umgehend nach Chur zu schicken. Doch es wurde November, und Koller wartete immer noch auf die Postsendung. Schliesslich telefonierte er nach Zürich. Der Computerhändler war erstaunt un...
Geht ein Paket auf der Post verloren, haftet nicht der Verkäufer der Ware für den Verlust, sondern der Käufer.
Mitte Oktober 1999 bestellte Ernst Koller aus Chur in einem Zürcher Geschäft für 2200 Franken einen Computer. Der Verkäufer nahm die Bestellung dankend an und versprach, das Gerät umgehend nach Chur zu schicken. Doch es wurde November, und Koller wartete immer noch auf die Postsendung. Schliesslich telefonierte er nach Zürich. Der Computerhändler war erstaunt und versicherte, er habe das Paket längst abgeschickt.
Das stimmte. Anhand des Strich-Codes auf der Post-Quittung liess sich nachvollziehen, dass der Computer bereits am 20. Oktober per Nachnahme aufgegeben worden war. Seither ist das Paket spurlos verschwunden.
Koller verlangte vom Verkäufer ein Ersatzgerät. Dieser drehte den Spiess um und forderte den vollen Kaufpreis mit der Begründung, nicht der Verkäufer, sondern der Käufer hafte in einem solchen Fall für den Verlust.
Das reimte sich mit Kollers Vorstellungen über Gerechtigkeit in keiner Weise. "Nun", dachte er sich, "wenn nicht der Verkäufer, dann haftet halt die Post." Doch Koller rannte erneut gegen eine Wand: Die Post bestätigte zwar den Verlust, bezahlte jedoch nur 1000 Franken an den Schaden - die übliche Maximalentschädigung für nicht versicherte verlorene Pakete.
Pech für Ernst Koller: Das Gesetz ist auf der Seite des Verkäufers. Sobald nämlich dieser die Ware bei einer Poststelle aufgegeben hat, geht das Risiko eines Verlustes auf den Käufer über. Es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart, was hier nicht der Fall war.
Koller muss den Rest des Schadens - 1200 Franken - selbst tragen. Das hätte nicht sein müssen. Denn mit einer Gebühr von nur drei Fran-ken kann jedes Paket bei der Post bis zu einem Wert von 3000 Franken versichert werden.
Hans Ruedi Schmid