Nein. Zwar besteht der Vertrag zwischen der Pensionskasse und dem Betrieb. Nur diese beiden Parteien können ihn schlies­sen oder kündigen. Der Arbeitgeber muss aber laut Gesetz bei einem Wechsel der Pensionskasse das Einverständnis des Personals oder einer allfälligen Arbeit­nehmervertretung einholen. Kommt ­keine Einigung zustande, entscheidet ein ­neu­traler Schiedsrichter. Dieser wird im ­gegenseitigen Einvernehmen oder im Streitfall von der Aufsichtsbehörde bestimmt. Wechselt ein Betrieb die ­Pen­sionskasse ohne das Einverständnis der Mehrheit der Angestellten oder des Schiedsrichters, muss er für einen all­fälligen Schaden ­aufkommen, der den ­Angestellten daraus entsteht.