Nein. Erben treten als ­Partei in die Verträge ein, die beim Tod eines Erblassers noch andauern. Dazu gehört Ihr Mietvertrag. Der Tod des Vermieters ändert an Ihrer Rechtsposition nichts.

Das heisst: Der Sohn Ihres verstorbenen Wohnungsvermieters muss sich an die vertraglich vereinbarten Kündigungstermine und -fristen halten.