Nein. Das Gericht kann die Alimente nur bei einer erheblichen, dauerhaften und nicht absehbaren Veränderung anpassen. Eine Erhöhung der Alimente ist nur ­möglich, wenn erstens im Scheidungsurteil ausdrücklich steht, dass sie für den ­gebührenden Unterhalt Ihrer Ex-Frau nicht ausreichen. Zweitens müssen sich Ihre ­wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert ­haben. Drittens kann eine Erhöhung nur ­innert fünf Jahren seit der Scheidung ­beantragt werden.