Inhalt
Grundsätzlich ja. Der Bund und die meisten Kantone lassen den Abzug für Krankheitskosten aber nur zu, wenn die effektiv angefallenen Kosten 5 Prozent des Reineinkommens im betreffenden Steuerjahr übersteigen. Sie können die Zahnarztkosten zu allen anderen selbst bezahlten Arztkosten dazuzählen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden