Grundsätzlich ja. Der Bund und die meisten Kantone lassen den Abzug für Krankheits­kosten aber nur zu, wenn die ­effektiv angefallenen Kosten 5 Prozent des Reineinkommens im betreffenden Steuerjahr übersteigen. Sie können die Zahnarztkosten zu allen anderen selbst bezahlten Arztkosten dazuzählen.