Ja. Sie können mit dem Eigentümer des Hauses ein Vorkaufsrecht vereinbaren. Verkauft er das Haus, können Sie Ihr Vorkaufsrecht ausüben und so das Haus kaufen. Ein Vorkaufsvertrag muss notariell beurkundet werden. Ausnahme: Wird kein Kaufpreis vereinbart, genügt ein schriftlicher Vertrag. Ohne Kaufpreis im Vertrag müssten Sie für das Haus so viel zahlen wie ein anderer Kaufinteressent.