Ja. Sie können die beiden in einem Testament je zur Hälfte Ihres Nachlasses als Erben ein­setzen. 

Ihre vier Geschwister sind nicht pflichtteils­geschützt, können also nach Ihrem Tod keinen Pflichtteil einfordern. 

Anspruch auf einen Pflichtteil haben nur Ehe­gatten, Nachkommen und Eltern der verstorbenen Person, nicht aber Geschwister oder andere Verwandte.

Würden Sie kein Testament machen, würden Ihre Geschwister alles erben, jedes der vier hätte dann Anspruch auf einen Viertel des Nachlasses. Legen Sie hingegen in ­einem Testament fest, dass Ihr Partner und dessen Sohn je die Hälfte Ihres Nachlasses erben sollen, gehen Ihre Geschwister leer aus.

Umgekehrt kann auch Ihr Partner Sie begüns­tigen. Sein Sohn hat allerdings einen Pflichtteilsanspruch. Dieser beträgt drei Viertel des Nachlasses. Für den restlichen Viertel kann Ihr Partner Sie per Testament als Erbin einsetzen. Macht er kein Testament, erbt sein Sohn ­alles.