Ja. Dem Transfer eines 3a-­Guthabens in die Pensionskasse steht im Kanton Zürich – wie auch in allen andern Kantonen – nichts im Weg. Falls die 3a-Auszahlung und die Pensionskassen-Einzahlung innerhalb von 365 Tagen erfolgen, ist der Vorgang steuerneutral. Das heisst: Den Kapitalbezug aus der Säule 3a müssen Sie nicht ver­steuern, doch umgekehrt können Sie die Einzahlung in die Pensionskasse auch nicht beim steuerbaren Einkommen abziehen.

Falls Sie für den 3a-Kapital­bezug bereits eine Rechnung vom Steueramt erhalten haben, können Sie dem Amt die Einzahlungs­bescheinigung der Pensionskasse einschicken und die Rechnung ­stornieren lassen. Ist sie bereits ­bezahlt, so erhalten Sie das Geld ­gegen den entsprechenden Beleg zurück.

Damit Sie steuerlich vom Übertrag profitieren, müssen 3a-Bezug und Einzahlung in die Pensions­kasse mehr als ein Jahr auseinanderliegen. Das kann sich lohnen. Zwar kostet der 3a-Bezug an Ihrem Beispiel von 51000 Franken in Uster ZH «nur» 2000 Franken an Ka­pitalsteuern. Auf der anderen Seite sparen Sie durch die Einzahlung in die Pensionskasse bei einem an­genommenen steuerbaren Einkommen von 150000 Franken rund 12600 Franken an Steuern.