Inhalt
06.06.2017
Nein, das ist nicht ohne weiteres möglich. Dafür müsste der Arzt die Betreibung zurückziehen und beim Amt löschen lassen. Weigert er sich, benötigen Sie dafür ein Gerichtsurteil. Das ist sehr aufwendig.
Tipp: Warten Sie noch ein Jahr. Ein Registerauszug enthält Betreibungen aus den letzten fünf Jahren. Deshalb erscheint die Betreibung in einem Jahr nicht mehr auf dem Auszug.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden