Nein, das ist nicht ohne weiteres möglich. Dafür müsste der Arzt die Be­treibung zurückziehen und beim Amt löschen lassen. Weigert er sich, benötigen Sie dafür ein Gerichtsurteil. Das ist sehr aufwendig.  

Tipp:  Warten Sie noch ein Jahr. Ein Registerauszug enthält Betreibungen aus den letzten fünf Jahren. Deshalb erscheint die Betreibung in einem Jahr nicht mehr auf dem Auszug.