Nein. Als Nutzniesserin haben Sie das Recht, das Haus zu bewohnen oder es zu vermieten. Und die Pflicht, für Reparaturen aufzukommen, die zum gewöhnlichen Unterhalt gehören – sowie die Hypo­thekarzinsen zu bezahlen. Sie können aber keine zusätzliche Hypothek auf­nehmen. Das ist den Eigen­tümern einer Liegen­schaft vorbehalten. Und das sind in Ihrem Fall die Kinder.