Nein. Angestellte, die acht Stunden oder mehr pro Woche bei einem Arbeitgeber ­arbeiten, sind zwar am Arbeitsplatz gegen Berufs- und Freizeitunfälle versichert. Sie brauchen also die Unfalldeckung bei ihrer Krankenkasse nicht mehr. Sie können die Deckung ­allerdings nicht rückwirkend ­aufheben, sondern erst ab dem nächsten Monat. Die während längerer Zeit zu viel bezahlten Prämien erhalten Sie also nicht ­zurück.

Die Aufhebung der Unfalldeckung bei ­Ihrer Krankenkasse müssen Sie schriftlich beantragen und Ihrem Antrag eine Bestätigung des Arbeitgebers beilegen, dass Sie im Betrieb gegen Freizeitunfälle versichert sind.