Ja. Zu Lebzeiten können Sie über Ihr Vermögen frei verfügen – egal, was im Erbvertrag steht. Denn ein Erbvertrag hindert Sie nicht daran, Ihr eigenes Hab und Gut zu verbrauchen oder zu verschenken, solange Sie leben. Nach dem Tod gilt: Es gibt nur das zu verteilen, was noch übrig ist. Ihre Freundin kann also nur dann ­einen Anspruch auf die Golduhr geltend machen, wenn diese dann­zumal noch vorhanden ist.