Ja. Das Gericht darf nicht parteiisch sein. Tritt eine als befangen erscheinende ­Richterin nicht von sich aus in den Ausstand, können Sie sie ablehnen. Dazu ­müssen Sie beim Gericht unverzüglich ein Ausstandsgesuch stellen – entweder mündlich oder schriftlich. In diesem Gesuch müssen Sie glaubhaft machen, dass die Rich­terin befangen sein könnte. Die Richterin kann dann dazu Stellung nehmen und noch immer von sich aus in den Ausstand treten. Tritt sie nicht freiwillig in den Ausstand, entscheidet das Gericht über Ihr Gesuch.