Inkassobüros erheben oft Kosten, die nicht berechtigt sind. Geschuldet ist nur die ursprüngliche Forderung plus allfällige Verzugszinsen und die Betreibungskosten. Mahngebühren müssen Sie nur bezahlen, wenn dies vertraglich abgemacht ist. Daher sollten Sie in diesem Fall Teil-Rechtsvorschlag erheben. Denn ein Zahlungsbefehl muss nicht ganz, sondern kann auch nur teilweise bestritten werden. Dabei müssen Sie den bestrittenen Betrag genau beziffern. Beispiel: «Ich erhebe Rechtsvorschlag für den Betrag von 200 Franken.» Adressat ­eines Rechtsvorschlags ist das Betreibungsamt. Dafür haben Sie 10 Tage Zeit.