Ja. Lassen sich die Unstimmigkeiten in Gesprächen mit dem Beistand nicht beseitigen, können Sie sich an die Erwachsenenschutzbehörde wenden und einen Wechsel des Beistands beantragen. Die Erwachsenenschutzbehörde wird dann entscheiden, ob Sie einen neuen Beistand er­halten.

Sie wird Ihrem Wunsch entsprechen, wenn Ihr Beistand seine Pflichten derart verletzt und das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Beistand so zerrüttet ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Sieht die Erwachsenenschutzbehörde keinen Grund für einen Wechsel des Beistands, ­können Sie den Entscheid mit einer Beschwerde vom Gericht überprüfen lassen.