Im Prinzip nein. Bei Verträgen für Zusatzversicherungen gilt das siebentägige Rücktrittsrecht wie bei Haustürgeschäften nicht.  Sie sind deshalb laut Gesetz für eine bestimmte Frist an den Antrag gebunden:
-Wenn ärztliche Untersuchungen nötig sind – was bei Zusatzversicherungen der Krankenkasse oft der Fall ist –, sind Sie vier Wochen lang zwingend dabei und können Ihren Antrag nicht widerrufen.
Stellt Ihnen die Krankenkasse die Police innert dieser Frist zu, ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen, und Sie sind vorerst gebunden. Das heisst: Sie können die Police sofort kündigen, aber die Kündigung wird erst auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin wirksam.
Nach Ablauf der vier Wochen wären Sie aber wieder frei: Eine später
ausgestellte Police für die Zusatzversicherung müss-ten Sie nicht akzeptieren.
-Bei Versicherungsverträgen, die keine ärztlichen Abklärungen erfordern, sind Kunden laut Gesetz 14 Tage lang an den Versicherungsantrag gebunden.
So weit die gesetzliche Lösung. Sie gilt gemäss einer K-Tipp-Umfrage bei folgenden grossen Krankenkassen: Atupri, Concordia, CSS, Groupe Mutuel, Helsana (inkl. Progrès, Sansan, Avanex und Aerosana), Innova, Intras, KPT, Sanitas und Wincare.
Einige wenige Kassen sind aber in diesem Punkt kundenfreundlich – wie etwa ÖKK, Visana und Swica. Bei ihnen gibt es gemäss Versicherungsbedingungen ein siebentägiges Rücktrittsrecht (ÖKK 14 Tage) nach Unterzeichnung des Antrages.
Bei der EGK kann man sogar dann noch zurücktreten, wenn die Aufnahmebestätigung bereits eingetroffen ist.    (st)