Nein. Nebenwirkungen, die auf der Packungsbeilage aufgelistet sind, geben Ihnen nicht das Recht, das Medikament in der Apotheke zurückzugeben. Der Fehler liegt bei Ihrem Arzt: Er ­hätte Sie vor der Verschreibung über die Nebenwirkungen der Tabletten informieren sollen. Dann hätten Sie entscheiden ­können, ob Sie das Mittel nehmen wollen oder nicht.

Tipp: Geben Sie das Medikament dem Arzt und verlangen Sie als Schaden­ersatz eine Kostengut­sprache in der Höhe des Preises.