Ja. Die Rente der Pensionskasse ist wie gewöhnliches Einkommen pfändbar. Jedoch nur, soweit sie das Existenzminimum überschreitet. Das Betreibungsamt kann die Pensionskasse auffordern, diesen Teil direkt an das Amt zu überweisen. Nicht pfändbar sind laufende Renten der staatlichen Invalidenversicherung sowie allfällige Ergänzungsleistungen.